Willkommen zu unserer heutigen Betrachtung. Wir haben hier, ich doch, einiges an Material vor uns liegen, Auszüger aus Texten, die sich mit Anthropologie, Philosophie, Psychologie und ganz konkret auch mit Rechtsfragen beschäftigen. Kinderrechte sind da ein großes Thema. Unsere Aufgabe heute, da die Kernpunkte für Sie 'raus zu holen. Es geht ums Mensch sein, klar um soziale Kompetenz, aber eben auch um die besondere Stellung von Kindern in der Gesellschaft und im Recht. Also legen wir los. Absolut. Und die Quellen, die Sie da haben, die berühren ja wirklich grundlegende Fragen. Was macht uns Menschen eigentlich aus? Wie funktionieren wir zusammen und ganz wichtig: Welchen Schutz brauchen Kinder? Die Texte deuten ja auch an, wie komplex unser Geist eigentlich ist. Na ja, denken Sie an so was wie mentale Verursachung. Also die Frage, wie Gedanken unser Handeln steuern oder Qualie, dieses ganz subjektive Erlebens, Sie wissen schon, wie sich rot anfühlt oder so. Da ringt die Wissenschaft ja immer noch um vollständige Erklärungen. Stimmt, das ist faszinierend. Ein Begriff, der mir beim Durchsehen immer wieder begegnet ist, war soziale Kompetenz. Die Quellen sagen dazu, das sind Fähigkeiten, um in Interaktion, na ja, gut zu bestehen. Also positive Ergebnisse maximieren, negative minimieren. Und interessant fand ich den Hinweis, wie wichtig da das frühe Lernen ist, oft halt in der Familie. Ja, das ist wirklich spannend. Weil es zeigt, wie basal diese Fähigkeiten für uns sind, für's Zusammenleben. Aber diese individuellen Kompetenzen, die wirken ja nicht im luftleeren Raum sozusagen. Sondern? Die Texte bringen da den metodologischen Holismus ins Spiel. Also die Idee, dass soziale Gebilde, Kulturen, Institutionen, mehr sind als nur die Summe ihrer Teile. Die entwickeln eigene Eigenschaften. Imagent, nennt man das. Okay, verstehe. Das ist der Rahmen. Genau. Der Rahmen, in dem unsere sozialen Fähigkeiten dann wirken. Eine Quelle geht da sogar auf eine Gesellschaftsdiagnose von Hans Joachim Marx. Ein Stichwort narzisstische Gesellschaft, geprägt von Gier und diesem ständigen Ringen um Anerkennung. Als Beispiel für so eine übergeordnete Dynamik eben. Hmm, interessant. Und von diesen sozialen Dynamiken ist der Schritt zum Rechtlichen, zum Schutz, ja nicht weit. Das führt uns direkt zu einem Kernpunkt ihrer Unterlagen, den Kinderrechten. Genau. Die UN Kinderrechtskonvention, die UNKK von 1989, ist da zentral. Und da stechen zwei Artikel besonders heraus. Artikel 3, das Kindeswohlprinzip. Ja. Und Artikel 12, die Beteiligungsrechte. Richtig. Und bei Artikel 3 ist die Formulierung ganz entscheidend. D.h. das Wohl des Kindes ist ein Gesichtspunkt, der bei allen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen ist. Vorrangig. Das ist mehr als nur auch mal dran denken, oder? Ja, absolut. Das ist eine klare Gewichtung. Das ist eben nicht nur angemessen berücksichtigen, wie es ja wohl in Deutschland bei der Diskussion ums Grundgesetz teilweise vorgeschlagen wurde. Es ist ein echtes Gewicht. Und dann Artikel 12. Das Recht des Kindes seine Meinung zu sagen, in allen Dingen, die es betreffen. Ja. Und die Pflicht diese Meinung dann auch, ja, angemessen zu berücksichtigen. Je nach Alter und Reife. Und hier wird es doch richtig spannend. Mhm. Die Quellen sagen, das hängt untrennbar mit dem Kindeswohl zusammen. Die Meinung des Kindes ist quasi die Methode, um sein Wohl überhaupt erst festzustellen. Das ist eine, ja, eine sehr starke Verbindung. Und die wirft natürlich sofort praktische Fragen auf, nicht wahr? Wie stellt man denn sicher das Kind da wirklich gehört werden? Gerade in komplexen Situationen. Genau. Bei Gericht zum Beispiel, in Familienverfahren. Oder denken Sie an den digitalen Raum. Das ist ja auch eine neue Herausforderung. Die Texte zeigen ja auch, dass die Umsetzung im nationalen Recht, na ja, dass das ein langer Prozess ist und war. Die Debatte in Deutschland, ums Grundgesetz haben Sie ja erwähnt. Richtig. Und auch die Frage, ob man sich vor Gericht direkt auf die UN-KRK berufen kann. Die ist ja nicht überall gleich beantwortet oder unumstritten. Auch wenn die Tendenz schon dahingeht, das Artikel 3 und 12 zunehmend als direkt anwendbar gesehen werden. Okay, also was können Sie jetzt aus all dem Mitnehmen? Die Quellen legen nahe: Menschliches Verhalten ist viel schichtig. Soziale Kompetenz, die kann man lernen, die ist entscheidend. Und Kinder sind in eigenständige Rechtsobjekten. Ihr Wohl, Ihre Meinung, das soll im Zentrum stehen. Auch wenn die Umsetzung dieser Rechte, das wird auch deutlich, eine ständige Aufgabe für uns alle bleibt. Ja, zusammenfassend kann man sagen: Die Unterlagen zeichnen ein Bild vom Menschen, der so im Spannungsfeld steht zwischen Biologie, sozialer Prägung, und eben auch der Fähigkeit zur Selbstreflexion. Und innerhalb dieses Rahme haben Kinder durch die UN-KRK einen ganz besonderen völkerrechtlichen Status. Der fusst eben auf ihrem Wohl und ihrer Beteiligung. Und damit möchten wir Ihnen noch ein Gedanken mitgeben, der sich aus diesen Quellen ergibt. Wenn wir jetzt sehen, wie schwierig die echte Beteiligung von Kindern, also Artikel 12, in der Praxis oft ist, und wie komplex unsere sozialen Dynamiken generell sind, was wäre dann eine ganz konkrete Veränderung in unsere Miteinander, die wirklich helfen könnte, dass sowohl der Einzelne sein Potenzial besser entfalten kann, als auch das Wohl der Gemeinschaft, und gerade das der nächsten Generation wirklich gestärkt wird.